16. Hauptfehnkanal
Bereits 1768, also schon ein Jahr vor der offiziellen Grün¬dung des Rhauderfehn, wurde seitens der Fehngesellschaft über den Bau eines bedeichten Stichkanals von der Leda in das Gebiet des neu anzulegenden Fehns verhandelt. Er soll -te die Holter Feldmark durchschneiden und an der Grenze zwischen Holte und Rhaude eine Abzweigung in westlicher Richtung erhalten. Mit den Einwohnern in Holte wurde man auch sehr schnell einig. Hier wurde Boden gegen eine angemessene Geldsumme bereitgestellt. Die Compagnie wurde außerdem dazu verpflichtet, zwei Brücken über den Kanal zu bauen und diese auch zu unterhalten; es handel¬te sich hierbei um die Raben- und die Tobiasbrücke.
Die Gespräche mit der Gemeinde Rhaude verliefen wesentlich zäher. Erst im Jahre 1770 kam es zu einem Ver¬tragswerk zwischen den beiden Parteien. Die Gesellschaft wurde verpflichtet, den Weg neben dem späteren Haupt¬fehnkanal zu unterhalten und dort ebenfalls eine Brücke zu erbauen. Die Rhauder waren schließlich auch bereit, gegen Bezahlung, Land für den Bau eines Hauses am Ver-laat (sogenanntes Compagniehaus) zur Verfügung zu stel¬len.
Bis alle Arbeiten verrichtet und die notwendigen Verhand¬lungen mit den betroffenen Deich- und Sielachten abge¬schlossen waren, sind rund elf Jahre ins Land gegangen. Am Ende wurde ein siebeneinhalb Kilometer langer Kanal, der etwa 2,5 m tief und an den Seiten von kleinen Deichen als Hochwasserschutz begrenzt war, fertiggestellt.
Die Kosten einschließlich des im Jahre 1781 erbauten Ver-laats beliefen sich seinerzeit auf33.000 Reichsthaler.