2. 4. 7. Zugbrücken
Fast 200 Jahre lang waren die weißen Zugbrücken Blickpunkte in der von Kanälen und Wieken geprägten Fehnlandschaft. Dabei waren die Brücken im eigentlichen Sinne für die Schifffahrt nur unliebsame Hindernisse, war für ein Schiff mit dem Passieren jeder Brücke doch jeweils eine mehr oder weniger lange Fahrtunterbrechung verbunden. Zug- und Klappbrücken überspannten die Kanäle deshalb nur im Abstand von einigen Kilometern Entfernung.
Die Tragfähigkeit der hölzernen Zugbrücken war zumeist auf drei Tonnen begrenzt. Das reichte für ein mit Baumaterialien beladenes Pferdefuhrwerk zwar aus, war für den späteren Lastkraftwagen jedoch völlig unzureichend. Als mit der zunehmenden Verlagerung des Güterverkehrs vom Kanal auf die Straße der LKW-Verkehr deutlich zunahm, kam es an diesen Brücken dann auch öfter einmal unverhofft zu „Einbrüchen“.
Charakteristisch für die Zugbrücke ist die bewegliche Fahrbahn. Sie kann bei Durchfahrt von Schiffen über eine Waagebalken-Konstruktion mit Hilfe eines Seil- oder Kettenzuges von einer kräftigen Person relativ einfach hochgezogen und wieder geschlossen werden.